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Klare Bestimmungen

In der Schweiz regeln das Umweltschutzgesetz (USG) und die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) die Handhabung von Bauabfällen.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen zielen darauf ab, die Umwelt zu schützen und die Ressourceneffizienz zu steigern. Sie legen fest, wie Bauabfälle korrekt getrennt, gesammelt und recycelt werden müssen, um die Belastung für die Umwelt zu minimieren. Zudem fördern sie die Wiederverwendung von Materialien und die Nutzung von Recyclingtechnologien, um den Verbrauch von Primärrohstoffen zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.

Umweltschutzgesetz (USG)

Das Umweltschutzgesetz bildet die Grundlage für den Umweltschutz in der Schweiz. Es legt fest, dass Abfälle so bewirtschaftet werden müssen, dass sie die Umwelt möglichst wenig belasten. Im Kontext von Bauabfällen bedeutet dies:

  • Vermeidung und Verminderung: Bauabfälle sollen möglichst vermieden oder zumindest vermindert werden.
  • Wiederverwendung und Recycling: Materialien aus Bauabfällen sollen, wenn möglich, wiederverwendet oder recycelt werden, um die Ressourcennutzung zu optimieren.
  • Umweltgerechte Entsorgung: Nicht wiederverwendbare oder recycelbare Bauabfälle müssen umweltgerecht entsorgt werden.

Abfallverordnung (VVEA)

Die VVEA konkretisiert die Vorgaben des USG und enthält spezifische Bestimmungen zur Vermeidung und Entsorgung von Abfällen, einschliesslich Bauabfällen. Wichtige Punkte sind:

  • Trennung und Sortierung: Bauabfälle müssen an der Quelle getrennt und sortiert werden, um die Wiederverwendung und das Recycling zu erleichtern.
  • Recyclingquoten: Es gibt festgelegte Recyclingquoten für verschiedene Arten von Bauabfällen, die eingehalten werden müssen. Für Kunststoffrohre sind bis heute keine Recyclingquoten festgelegt.
  • Nachweisführung: Unternehmen, die Bauabfälle entsorgen, müssen die ordnungsgemässe Entsorgung und das Recycling dokumentieren.

Somit schreibt das BAFU mit der Abfallverordnung VVEA vor, dass Bauabfälle aus Kunststoff, die durch mechanisches Recycling stofflich verwertbar sind auf der Baustelle möglichst sortenrein zu trennen sind. Bauabfälle von PE-, PP- und PVC-Rohren zählen zu dieser Kategorie.

Recycling im Bauwesen

Die Umsetzung dieser Vorschriften erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Bauunternehmen, Recyclingbetrieben und Behörden. Häufig verlangen Gemeinden schon heute griffige Recycling-Konzepte für die Umsetzung auf der Baustelle.