Klare Bestimmungen
In der Schweiz regeln das Umweltschutzgesetz (USG) und die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) die Handhabung von Bauabfällen.
In der Schweiz regeln das Umweltschutzgesetz (USG) und die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) die Handhabung von Bauabfällen.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen zielen darauf ab, die Umwelt zu schützen und die Ressourceneffizienz zu steigern. Sie legen fest, wie Bauabfälle korrekt getrennt, gesammelt und recycelt werden müssen, um die Belastung für die Umwelt zu minimieren. Zudem fördern sie die Wiederverwendung von Materialien und die Nutzung von Recyclingtechnologien, um den Verbrauch von Primärrohstoffen zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.
Das Umweltschutzgesetz bildet die Grundlage für den Umweltschutz in der Schweiz. Es legt fest, dass Abfälle so bewirtschaftet werden müssen, dass sie die Umwelt möglichst wenig belasten. Im Kontext von Bauabfällen bedeutet dies:
Die VVEA konkretisiert die Vorgaben des USG und enthält spezifische Bestimmungen zur Vermeidung und Entsorgung von Abfällen, einschliesslich Bauabfällen. Wichtige Punkte sind:
Somit schreibt das BAFU mit der Abfallverordnung VVEA vor, dass Bauabfälle aus Kunststoff, die durch mechanisches Recycling stofflich verwertbar sind auf der Baustelle möglichst sortenrein zu trennen sind. Bauabfälle von PE-, PP- und PVC-Rohren zählen zu dieser Kategorie.
Die Umsetzung dieser Vorschriften erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Bauunternehmen, Recyclingbetrieben und Behörden. Häufig verlangen Gemeinden schon heute griffige Recycling-Konzepte für die Umsetzung auf der Baustelle.